Rechtsprechung
- Grundbucheintrag: Steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nachgereicht werden (OLG)
Ein Grundstückserwerber darf nach § 22 GrEStG erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Fehlt eine solche Bescheinigung, darf sein Antrag auf Eintragung jedoch nicht sofort zurückgewiesen werden, entschied das OLG. - Rechtsprechungsänderung: Unterhalt nur bei konkret festgestellter Bedürftigkeit abziehbar (BFH)
Volljährige Kinder, denen eine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, sind nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt. Bei landwirtschaftlich tätigen Angehörigen im Ausland wird vermutet, dass sie nicht unterhaltsbedürftig sind. - BFH: Alle am 1.9.2010 veröffentlichten Entscheidungen im Überblick
Am 1.9.2010 hat der BFH zehn Entscheidungen zur Veröffentlichung frei gegeben. - Aktualisierung: Die derzeit wichtigsten anhängigen Verfahren
Anlässlich verschiedener finanzgerichtlicher Entscheidungen haben wir für Sie die wichtigsten anhängigen Verfahren für Arbeitnehmer, Unternehmer und Anleger aktualisiert. Informieren Sie sich, welche Verfahren beendet und welche neu beim BFH oder BVerfG aufgenommen wurden. - Berufsrecht: Steuerberater muss nicht zum Kauf von Ackerland raten (OLG)
Der Steuerberater handelt pflichtwidrig, wenn er die steuerlichen Vorschriften zur § 6b-Rücklage fehlerhaft anwendet. Er muss seinem Mandanten aber nicht raten, zur Steuerersparnis zusätzliches Ackerland zu erwerben. - Die wichtigsten anhängigen Verfahren für Unternehmer
Wer Einspruch einlegt zu einem Sachverhalt, der bereits bei Bundesgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird, kann sich auf Antrag nach § 363 AO an das Verfahren anhängen. Wir stellen Ihnen im Folgenden wichtige Verfahren vor, die für die Besteuerung von Unternehmern von erheblicher Bedeutung sind. - Die wichtigsten anhängigen Verfahren für Arbeitnehmer
Wer Einspruch einlegt zu einem Sachverhalt, der bereits bei Bundesgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird, kann sich auf Antrag nach § 363 AO an das Verfahren anhängen. Wir stellen Ihnen im Folgenden wichtige Verfahren vor, die für die Besteuerung von Arbeitnehmern von erheblicher Bedeutung sind. - Die wichtigsten anhängigen Verfahren für Anleger
Wer Einspruch einlegt zu einem Sachverhalt, der bereits bei Bundesgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof verhandelt wird, kann sich auf Antrag nach § 363 AO an das Verfahren anhängen. Wir stellen Ihnen im Folgenden wichtige Verfahren vor, die für die Besteuerung von Anlegern von erheblicher Bedeutung sind. - Berufsrecht: Gemeinsames Internetportal von Steuerberatern und Gewerbetreibenden ist zulässig (OLG)
Wirbt ein Steuerberater zusammen mit einem Gewerbetreibenden in einem gemeinsamen Internetportal, liegt darin keine unzulässige Kooperation. Dies entschied das OLG Celle nun in einem richtungsweisenden Urteil. - Unterhalt: Abzug von Aufwendungen an im Ausland lebende Angehörige (BFH)
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten modifiziert. - Sanierungsgewinn: Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen (BFH)
Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben des BMF-Schreibens v. 27.5.2003 (BStBl 2003 I S. 240) sind nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, möglich. Unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, werden nicht erfasst. - Kindergeld: Miete am Ausbildungsort als ausbildungsbedingter Mehraufwand? (FG)
Beim BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem er erstmals entscheiden muss, ob Krankheitskosten und die Miete am Ausbildungsort bei der Ermittlung des Grenzbetrags für die Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen werden können. - Geldstrafe: Haftung des Steuerberaters bei fehlerhafter Beratung (BGH)
Hat der Steuerberater unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht und lässt sich nicht abschließend klären, ob dem Mandanten diese Unrichtigkeit bekannt war, kann der Steuerberater zum Ersatz der Geldstrafe verpflichtet sein. - Verpflegungsmehraufwand für Leiharbeitnehmer (BFH)
Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. Er kann deshalb grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen. - Abgrenzung der ?Handwerkerleistungen? zu ?haushaltsnahen Dienstleistungen? (BFH)
Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken sind ausschließlich als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG i.d.F. des FördWachsG abziehbar. Ist der hierfür vorgesehene Höchstbetrag ausgeschöpft, können die restlichen Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.