Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Der HFA hat zwei Entwürfe für IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet:

  • Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31) sowie
  • Anhangangaben nach § 285 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW ERS HFA 36).

Beide Entwürfe sind bedingt durch die Änderung der Rechtslage aufgrund des BilMoG.

IDW ERS HFA 31 wird die IDW Stellungnahme 5/1991  Zur Aktivierung von Herstellungskosten ersetzen. IDW ERS HFA 36 wird den  IDW Rechnungslegungshinweis Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006) ersetzen.

Die beiden Entwürfe sind hier verfügbar: IDW ERS HFA 31 und IDW ERS HFA 36. Quelle: IDW

Zurück zum Inhaltsverzeichnis