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Der HFA hat zwei Entwürfe für IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet:
- Aktivierung von Herstellungskosten (IDW ERS HFA 31) sowie
- Anhangangaben nach § 285 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW ERS HFA 36).
Beide Entwürfe sind bedingt durch die Änderung der Rechtslage aufgrund des BilMoG.
IDW ERS HFA 31 wird die IDW Stellungnahme 5/1991 Zur Aktivierung von Herstellungskosten ersetzen. IDW ERS HFA 36 wird den IDW Rechnungslegungshinweis Anhangangaben nach § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB über das Abschlussprüferhonorar (IDW RH HFA 1.006) ersetzen.
Die beiden Entwürfe sind hier verfügbar: IDW ERS HFA 31 und IDW ERS HFA 36. Quelle: IDW