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BilMoG Konzernabschluß Lagebericht:
§ 315 BilMoG, § 315a BilMoG
§ 315 BilMoG: Konzernlagebericht
Gemäß § 315 BilMoG soll der Konzernlagebericht auch auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des internen Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess eingehen, sofern eines der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen oder das Mutterunternehmen kapitalmarktorientiert ist.
Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zum BilMoG:
51. § 315 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt.
bb) Folgende Nummer 5 wird angefügt:
„5. die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des in-ternen Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Kon-zernrechnungslegungsprozess, sofern eines der in den Kon-zernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen oder das Mutterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d ist.“
b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort „anzugeben“ die Wörter „ , soweit die Angaben nicht im Konzernanhang zu machen sind“ eingefügt.
bb) In Nummer 3 werden nach dem Wort „überschreiten“ die Wörter „ , so-weit die Angaben nicht im Konzernanhang zu machen sind“ eingefügt.
cc) In Nummer 9 werden nach dem Wort „sind“ die Wörter „ , soweit die Angaben nicht im Konzernanhang zu machen sind“ eingefügt.
dd) Folgender Satz wird angefügt:
„Sind Angaben nach Satz 1 im Konzernanhang zu machen, ist im Kon-zernlagebericht darauf zu verweisen.“